Objektschutz

Wir bemessen und planen Objektschutzmassnahmen gegen alle gravitativen Naturgefahrenprozesse (Hochwasser, Lawinen, Sturzprozesse und Rutschungen). Sehr wichtig ist uns, zusammen mit der Bauherrschaft, dem Planer und den Versicherungen eine ausgewogene, günstige und robuste Lösung zu finden.

Objektschutzmassnahmen

Die Erkenntnisse und Angaben aus den Gefahrengrundlagen präzisieren wir mit Beurteilungen vor Ort und Modellierungen mit höherer Detaillierung als dies in der Gefahrenbeurteilung möglich ist. Meist müssen jüngste Veränderungen in der nächsten Umgebung in die Beurteilung einfliessen. Die Massnahmen dürfen nicht zu einer unzulässigen Verlagerung der Gefährdung führen. Die breit gefächerte Erfahrung mit Überschwemmungen, Lawinen, Sturzprozessen und Rutschungen ist uns eine wichtige Basis, um günstige und tragfähige Lösungen zu finden.

Arealschutz

Bei grösseren Überbauungen und Industrieanlagen schirmen Schutzmassnahmen oft grössere Flächen gegen Gefährdungen ab. Solche Massnahmen planen wir in enger Zusammenarbeit mit den Bauherren, um Kosten und Wirkungen zu optimieren. Die Abklärungstiefe ist bei diesen Planungen generell hoch.

Gefahrenverlagerung

Wird die Gefährdung durch Objektschutzmassnahmen oder Arealschutz umgelenkt oder der Raum für die Ausbreitung eingeschränkt, prüfen wir zu erwartende Gefahrenverlagerungen und beziehen diese in unsere Planungen ein. Wenn Kantone zur Gefahrenverlagerung keine verbindlichen Vorgaben kennen, können wir diese Lücken mit unseren Erfahrungen kompetent schliessen.