Schutz vor Naturgefahren

Zielsetzung
Je nach Auftraggeber und Art des zu schützenden Gutes unterscheiden sich die Zielsetzungen für Schutzmassnahmen. Wir unterstützen und beraten unsere Auftraggeber in der Festlegung von Schutz- und Massnahmenzielen. Teilweise bestehen Definitionen auf kantonaler Stufe (Schutzzielmatrix) und– in unverbindlicher Form – auf Bundesebene.
Massnahmenfächer
In der ersten Phase der Massnahmenkonzeption erstellen wir eine Auslegeordnung der möglichen Massnahmen wie
- raumplanerische Massnahmen,
- Frühwarnung und Intervention,
- Verringerung der Verletzlichkeit des Schadenpotenzials,
- dämpfen, ablenken oder aufhalten von Gefahrenprozessen.
In der konzeptionellen Phase achten wir darauf, keine nützlichen Varianten von Massnahmenkombinationen zu früh auszuschliessen.


Variantenstudie
Indem wir die Interaktionen von Einzelmassnahmen unter der Einwirkung der massgebenden Lastfälle untersuchen, erkennen wir die Schlüsselstellen von Schutzkonzepten und steigern deren Robustheit. Generell favorisieren wir Massnahmen, welche unter Belastung gutmütig reagieren und ökologisch sowie im Unterhalt günstig sind. Indem wir den Zustand vor Massnahmen mit jenem nach der Ausführung der verschiedenen Varianten im Detail prüfen, können wir die Verminderung der Risiken und daraus das Nutzen-Kostenverhältnis ermitteln.
Auflage- und Detailprojekt
Nach der Festlegung der Massnahmentypen, der ungefähren Ausmasse und der räumlichen Anordnung bemessen wir die Bauwerke im Detail, dokumentieren sie mit technischen Zeichnungen und liefern die ergänzenden Beschreibungen. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag stehen die Unterlagen für die Planauflage und die nachfolgende Realisierung zur Verfügung.
